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Gebietsbezogener Bodenschutz

Die Unteren Bodenschutzbehörden können zum Schutz oder zur Sanierung des Bodens, aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von Gefahren für die natürlichen Bodenfunktionen oder die Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Bodenschutzgebiete festlegen. Empfehlungen für die Bodenschutzbehörden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten sind in dem Leitfaden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten des MUNLV beschrieben.

Die Kennzeichnung und Abgrenzung von Gebieten mit großflächig siedlungsbedingt oder naturbedingt erhöhten Schadstoffgehalten in Böden ist für die Umsetzung verschiedener bodenschutzbezogener Regelungen erforderlich.

      LANUV NRW 2007

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