Sie sind hier:
Startseite LANUV > Umwelt > Bodenschutz und Altlasten > Bodenschutz in NRW > Einbringung von MaterialienTextanfang.
Einbringung von Materialien
Das Auf- und Einbringen von Materialien auf bzw. in den Boden findet in großem Umfang insbesondere bei der Verfüllung und Rekultivierung von Abgrabungen, bei der Erstellung und Begrünung von technischen Bauwerken und im Zusammenhang mit Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus statt. Neben Bodenmaterial werden dabei in nicht unerheblichem Ausmaß auch mineralische Abfälle sowie Klärschlamm und Bioabfälle verwendet.
Waren bereits früher beim Auf- und Einbringen von Materialien auf bzw. in Böden u.a. abfallrechtliche und wasserrechtliche Vorgaben zu beachten, so sind heute zusätzlich auch die Bestimmungen des Bodenschutzrechtes einzuhalten.
Die konkret zu stellenden Anforderungen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich
- der Auf- und Einbringung auf bzw. in eine durchwurzelbare Bodenschicht ,
- der Verfüllung von Abgrabungen
- der Verwertung mineralischer Abfälle im Straßen- und Erdbau.
LANUV NRW 2007


Natur
Umwelt
Verbraucherschutz
Agrarwirtschaft

