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Bodenschutz in Planungsverfahren
Die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen von Eingriffen auf das Schutzgut Boden ist in verschiedenen Planungsebenen von Bedeutung. Dies sind insbesondere:
- die Regionalplanung
- die Landschaftsplanung
- die Strategische Umweltprüfung (SUP)
- die Bauleitplanung (Flächennutzungs-, Bebauungsplan)
- die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen.
Erläuterungen und Praxisbeispiele zu den einzelnen Planungsverfahren enthält u.a. die MUNLV-Broschüre Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen (S. 25ff).
Zum Schutz von flächenhaft vorliegenden und besonders wertvollen Böden können nach § 21 BBodSchG und § 12 LBodSchG NRW Bodenschutzgebiete ausgewiesen werden. Empfehlungen für die Bodenschutzbehörden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten sind in einem Leitfaden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten des MUNLV beschrieben.
Bewertung der Bodenfunktionen
Bei Planungs- und Zulassungsverfahren sind die nachfolgenden Bodenfunktionen besonders relevant:
- das Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften
- die natürliche Bodenfruchtbarkeit sowie
- die Archivfunktionen der Natur- und Kulturgeschichte.
Diese Bodenfunktionen sind in der Praxis regelmäßig zu bewerten. Bodenfunktionen wie etwa die „Funktion des Bodens im Wasserhaushalt“ oder das Kriterium „Naturnähe“ können darüber hinaus im Einzelfall Bedeutung erlangen.
Im Auftrag der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde ein Orientierungsrahmen zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen erarbeitet. Der Bericht (ca. 1.9 MB) kann als Arbeitshilfe und Orientierungsrahmen für die praktische Anwendung von Methoden zur Bodenfunktionsbewertung verwendet werden. Die Langfassung des Berichtes (ca. 2.8 MB) kann auf den Internetseiten derLABO (unter "Veröffentlichungen") herunter geladen werden.
Schutzwürdige Böden

Flächenhafte Bewertungen der Bodenfunktionen werden in NRW vom Geologischen Dienst bereitgestellt. Wesentliche Grundlage hierfür ist die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW. Die Karte der schutzwürdigen Böden wurde insbesondere für die Regionalplanung entwickelt, z. B. für die Abwägung bei der Ausweisung neuer Siedlungsbereiche oder Bereiche für Industrie und Gewerbe. Die in der Karte nach dem Kriterium Regelungs- und Pufferfunktion bzw. aufgrund hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig ausgewiesenen Böden sind auch für die Landwirtschaft und den Gewässerschutz von Bedeutung. Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte) stellen wertvolle Grundlageninformationen für den Naturschutz dar. Sie weisen häufig, insbesondere soweit auf ihnen schutzwürdige Flora und Fauna auftritt, eine parallele Bewertung als schutzwürdige Biotopeauf. Die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW reicht, bedingt durch ihren Maßstab, auf kommunaler Ebene (z. B. im Rahmen der Bauleitplanung) zur Ermittlung und Abgrenzung schutzwürdiger Böden nicht aus. Daher müssen großmaßstäbige Bodenkarten und weitere Datengrundlagen in die Auswertungen mit aufgenommen werden.
Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung
Der NRW-Erlass Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren(sog. Altlastenerlass) befasst sich insbesondere mit der Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung. Der Erlass soll den für die Bauleitplanung verantwortlichen Gemeinden, den Bauaufsichtsbehörden sowie den Bodenschutzbehörden als Trägern öffentlicher Belange als Grundlage für die Berücksichtigung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bei der Bauleitplanung und der Zulassung von Vorhaben dienen und für Investoren und Grundstückseigentümer Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB
Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) wurde der Leitfaden „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ erarbeitet. Ziel des Leitfadens ist es, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Planungsbüros sowie Trägern öffentlicher Belange eine Arbeitshilfe an die Hand zu geben, aus der ersichtlich ist, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Belange des Bodenschutzes bei der Erarbeitung der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch berücksichtigt werden müssen.
Der LABO-Leitfaden wurde am 31.05.2010 mit einem gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Bauen und Verkehr in Nordrhein-Westfalen eingeführt.
LANUV NRW 2007


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