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Bodenschutz in NRW
Der Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen umfasst zahlreiche Handlungsfelder.
Dies sind insbesondere:
- Umgang mit stofflichen Bodenbelastungen,
- Begrenzung der Bodenversiegelung und Förderung der Entsiegelung,
- Schutz vor Bodenerosion und -verdichtung,
- vorsorgender Bodenschutz.
Für den Bodenschutz in NRW ist neben dem LANUV eine Vielzahl weiterer Behörden zuständig:
- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) als Oberste Bodenschutzbehörde des Landes,
- Bezirksregierungen (BR) als Obere Bodenschutzbehörden,
- Untere Bodenschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten,
- Abt. 8 Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg als Obere und Bergämter als Untere Bodenschutzbehörden für Flächen, die der Bergaufsicht unterliegen.
- Geologischer Dienst (GD) NRW.
Die Zuständigkeiten der Behörden sind in den §§ 13 und 14 des LBodSchG festgelegt und in der Zuständigkeitsverordnung "Technischer Umweltschutz" näher erläutert.
Zur Unterstützung des Bodenschutzvollzuges wurde das Förderprogramm "Maßnahmen des Bodenschutzes" des MUNLV eingerichtet.
LANUV NRW 2007


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