Schnellnavigation
Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen
Link zur Startseite des LANUV NRW
Suche
Textanfang.

Bodenschutz in NRW

Der Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen umfasst zahlreiche Handlungsfelder.
Dies sind insbesondere:

  • Umgang mit stofflichen Bodenbelastungen, .
  • Begrenzung der Bodenversiegelung und Förderung der Entsiegelung, .
  • Schutz vor Bodenerosion und -verdichtung, .
  • vorsorgender Bodenschutz. .

Für den Bodenschutz in NRW ist neben dem LANUV eine Vielzahl weiterer Behörden zuständig:

Die Zuständigkeiten der Behörden sind in den §§ 13 und 14 des LBodSchG festgelegt und in der Zuständigkeitsverordnung "Technischer Umweltschutz" näher erläutert.

Zur Unterstützung des Bodenschutzvollzuges wurde das Förderprogramm "Maßnahmen des Bodenschutzes" des MUNLV eingerichtet.

      LANUV NRW 2007

Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen