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Wasser

In vielen Anlagen aus Gewerbe und Industrie fällt Abwasser an, das vor der Einleitung in die Kanalisation oder ein Gewässer gereinigt werden muss. Dabei wird zwischen Indirekt- und Direkteinleitung unterschieden.

Da die Abwässer aus Produktionsanlagen betriebsspezifisch unterschiedlich zusammengesetzt sind und die Verschmutzungen sowohl anorganischer als auch organischer Natur sein können, muss die Behandlung und Reinigung auch mit verschiedenen chemischen, physikalischen oder/und biologischen Verfahren geschehen.

Bei der Indirekteinleitung in die Kanalisation müssen durch entsprechende Vorbehandlung vor allem die Stoffe zurückgehalten werden, die in der Kläranlage nicht eliminiert werden können. Es handelt sich dabei um Stoffe wie: Schwermetalle, organische Halogenverbindungen, endokrine oder langlebige, schwer abbaubare Substanzen. Die dabei zu erreichenden Grenzwerte sind meist durch kommunale Satzungen der Städte auf der Grundlage zahlreicher europäischer und bundeslandspezifischer gesetzlicher Regelungen festgelegt.

Direkteinleitungen werden insbesondere durch die Abwasserverordnung geregelt, die in ihren mehr als 50 Anhängen für die verschiedenen Herkunftsbereiche (Branchen) die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer vorschreibt.

In beiden Fällen gelten diese Emissionsbegrenzungen als Basis für die jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser.

Zur Ermittlung von Gewässerbelastungen und zur Identifizierung von Belastungsquellen wird vom LANUV eine intensive Gewässerüberwachung betrieben.

Darüber hinaus müssen auch beim Umgang mit "wassergefährdenden Stoffen" Emissionen in den Vorfluter oder die Kanalisation verhindert werden.

      LANUV NRW 2011

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