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Störfall-Verordnung
Die Störfall-Verordnung ist die Zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 12. BImSchV). Ziel ist es, den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen bei überwiegend industriellen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Die aktuelle Fassung der Störfall-Verordnung (Bekanntgabe am 08. Juni 2005) setzt wesentliche Anforderungen der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
(Seveso-II-Richtlinie) in nationales Recht um.
Die Betreiber solcher Betriebsbereiche sind durch die Störfall-Verordnung verpflichtet Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu verhindern bzw. deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Weitere Betreiberpflichten nach Störfall-Verordnung sind bzw. können sein:
- Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen
- Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems
- Erstellung eines Sicherheitsberichtes
- Erstellung eines internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan
- Information über Sicherheitsmaßnahmen
Darüber hinaus verpflichtet die Störfall-Verordnung die zuständigen Behörden
- zur Mitteilung der Ergebnisse ihrer Prüfung der Sicherheitsberichtegegenüber den Betreibern
- zur Berichtspflicht gegenüber der Kommission der Europäischen Gemeinschaft über vorhandene Betriebsbereiche
- zur Überprüfung eines Domino-Effektes zwischen Betriebsbereichen
- zur Einrichtung eines angemessenen Überwachungssystems für Betriebsbereiche
- zur Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft über die Meldung und Analyse von Ereignissen nach Anhang VI, Teil 1, Ziffer I
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