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Sicherheitsmanagementsysteme

Untersuchungen von Betriebsstörungen oder Störfällen in gefahrenträchtigen Anlagen zeigen auf, dass die Ursachen häufig in z.T. erheblichen Mängeln des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) lagen.

Die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen - auch Seveso-II-Richtlinie genannt - , trägt dieser Tatsache Rechnung, indem sie von den Betriebsbereichen die Installation eines Sicherheitsmanagement-systems fordert, sowie dessen Überprüfung durch zuständige Behörden. Die EU-Richtlinie wird überwiegend durch die Störfallverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Im Zeitraum 2008/2009 erfolgten im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Untersuchungen zur Auswirkung von Sicherheitsmanagement-Systemen in Betriebsbereichen nach Störfallverordnung. Ziel war die Erfassung und Auswertung von Veränderungen, welche durch die Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen im Jahr 2000 und deren Aufrechterhaltung stattgefunden haben. Die Untersuchungen wurden vom Öko-Institut e.V. durchgeführt.

Die Grundsätze für ein Sicherheitsmanagementsystem nennt der Anhang III der Störfallverordnung. Diese sind für alle Betriebsbereiche, die unter die Störfallverordnung fallen, zu erfüllen. Für Betriebsbereiche, die den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen, ist das Sicherheitsmanagementsystem in einem Sicherheitsbericht darzustellen. Im Jahr 2006 wurde ein Untersuchungsvorhaben mit dem Thema "Erstellung eines Musterkapitels für Sicherheitsberichte zu Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation gemäß Anhang II der Störfallverordnung" im Auftrag des Landesumweltamtes NRW von der Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement (BFUB) mbH durchgeführt. Inhalte des Untersuchungsabschlussberichtes wurden für das "Musterkapitel Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems im Sicherheitsbericht" verwendet. Zugrunde gelegt ist dem Musterkapitel die im Text "Das Sicherheitsmanagementsystem im Sicherheitsbericht nach der Störfall-Verordnung" beschriebene Konzeption. Das Musterkapitel beinhaltet eine beispielhafte Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystems eines mittelständischen Unternehmens zur Herstellung von Spezialklebstoffen und Speziallacken.

Die Arbeitshilfe des Bereichs Anlagensicherheit enthält eine Auflistung von Stichpunkten zu möglichen Inhalten eines Sicherheitsmanagementsystems.

Nach den Vorgaben der Störfallverordnung haben die zuständigen Behörden im Rahmen eines Überwachungssystems Vor-Ort-Inspektionen von Betriebsbereichen durchzuführen, bei denen auch das Sicherheitsmanagementsystem überprüft wird. Hinweise zum Ablauf und Inhalt bei einer Inspektion des Sicherheitsmanagementsystems können dem Text "Zur Inspektion von Sicherheitsmanagement­systemen" entnommen werden.

Das EDV-Programm "Safety-Management-Valuation-Program (SMVP)" dient den zuständigen Behörden NRW's als Hilfsmittel bei der Überprüfung eines Sicherheitsmanagementsystems. Dieses Programm kann von den Internetseiten des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW herunter geladen werden. Angaben zum Aufbau des Programms und zur Entwicklungsgeschichte finden sich im Text "Zur Entstehung des EDV-Programms SMVP". Inhaltlich liegen dem Programm SMVP 88 Fragen zugrunde, sogenannte Prüfpunkte, deren Beantwortung Aufschluss über die Qualität eines Sicherheitsmanagement-Systems geben soll. Die Prüfpunkte sind den folgenden neun Prüfgebieten zugeordnet:

  1. Unternehmenspolitik
  2. Organisation und Personal
  3. Identifizierung und Bewertung der Gefahren von Störfällen
  4. Überwachung des Betriebs
  5. Sichere Durchführung von Änderungen und von Anlagenneuplanungen
  6. Planung für Notfälle
  7. Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems
  8. Systematische Überprüfung und Bewertung
  9. Anlagebezogen Organisation und Personal

Um eine fundierte Bewertung der Ergebnisse sowie um eine fachlich vernünftige Beantwortung der Prüfpunkte zu gewährleisten, muss der Anwender oder die Anwenderin über Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Sicherheitsmanagements verfügen. Inhaltliche Anpassungen (wie z. B. die Aufnahme neuer Prüfpunkte) sind im Programm SMVP möglich und können von einer autorisierten Person durchgeführt werden.

      LANUV NRW 2007

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