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Arbeitsbereich Anlagensicherheit

Der Arbeitsbereich Anlagensicherheit gründet sich auf die 1986 in der Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS), einer Vorgängereinrichtung des LANUV, eingerichteten „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“.

Der Gründungsgedanke beruhte auf der Schaffung einer kompetenten und für NRW zentralen Stelle, die die Überwachungs- und Genehmigungsbehörden beim Vollzug der Störfallverordnung (12. BImSchV) sachkundig berät. Er geht auf einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumplanung und Landwirtschaft vom 31.07.1986, VA4-8853.1 zurück.

Im Arbeitbereich Anlagensicherheit werden vielfältigeAufgabenin den Bereichen Störfallvorsorge, Sicherheitstechnik und Sicherheitsmanagement wahrgenommen.

Der Arbeitsbereich Anlagensicherheit erstreckt sich über die Fachbereiche 73 und 74. Dabei liegt der Schwerpunkt des Fachbereichs 73 auf den Branchen Energieerzeugung, Steine/Erden, Metalle und Landwirtschaft. Der Fachbereich 74 ist zuständig für Chemie, Mineralölraffination und für Gefahrstofflagerung.

Aufgaben

  1. Fachliche Beratung der Überwachungs- und Genehmigungsbehörden.


  2. Erstellung von Sachverständigengutachten zu Sicherheitsberichten in Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).


  3. Ermittlung und Fortschreibung des Standes der Sicherheitstechnik entsprechend der 12. BImSchV.


  4. Erfassung und Auswertung von störfallrelevanten Ereignissen; Erstellung und Pflege einer Datei für sicherheitsrelevante Ereignisse.


  5. Durchführung von Bekanntgabeverfahren für Sachverständigen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz.


  6. Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen der Anlagensicherheit (Veranstaltungskalender).


  7. Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien zu Themen der Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik.
      LANUV NRW 2011

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