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Aufgaben

  1. Fachliche Beratung der Überwachungs- und Genehmigungsbehörden.


  2. Erstellung von Sachverständigengutachten zu Sicherheitsberichten in Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).


  3. Ermittlung und Fortschreibung des Standes der Sicherheitstechnik entsprechend der 12. BImSchV.


  4. Erfassung und Auswertung von störfallrelevanten Ereignissen; Erstellung und Pflege einer Datei für sicherheitsrelevante Ereignisse.


  5. Durchführung von Bekanntgabeverfahren für Sachverständigen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz.


  6. Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen der Anlagensicherheit (Veranstaltungskalender).


  7. Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien zu Themen der Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik.
      LANUV NRW 2011

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