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Ringversuche zur Überprüfung notifizierter Untersuchungsstellen

Untersuchungsstellen (Laboratorien) mit einer Notifizierung (Zulassung, Anerkennung, Bekanntgabe o.ä.) für umweltanalytische Untersuchungen im Rahmen von gesetzlichen Regelungen oder entsprechenden Verordnungen sind verpflichtet, an Maßnahmen zur Überprüfung ihrer Laborqualität teilzunehmen. Als eine vorrangige Maßnahme wird den Laboratorien die Teilnahme an Ringversuchen vorgeschrieben.

Hierbei erhält jede teilnehmende Untersuchungsstelle den gleichen Anteil (Aliquot) einer festen, flüssigen oder gasförmigen Probe zur Analyse. Für eine erfolgreiche Ringversuchsteilnahme muss das Untersuchungsergebnis des Labors innerhalb vorher festgelegter oder statistisch berechneter Grenzen um den Referenzwert liegen. Als Referenzwert wird ein bekannter Sollwert (bei synthetisch erstellten Proben) oder das statistische Mittel (bei realen Proben) herangezogen.

Im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) werden in der Regel reale Proben im Rahmen von Ringversuchen untersucht. Da das Ergebnis der Ringversuche über den Bestand der Zulassung entscheidet, ist es unabdingbar, dass die an die Laboratorien verteilten Proben weitestgehend gleich sind. Diese Forderung ist nur mit aufwändigen Verfahren und größter Sorgfalt zu realisieren. Hierzu kommen eigens für diesen Zweck gefertigte Mischgeräte (Homogenisierungsapparaturen) und -techniken zum Einsatz.

Vom LANUV werden zurzeit Ringversuche mit wässrigen Medien (Grund-, Abwasser und Sickerwasser), Boden, festem und flüssigen Abfall, Klärschlamm und Bioabfall (Kompost) durchgeführt.


      LANUV NRW 2009

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