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Qualitätsmanagement

Im umweltanalytischen Labor des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird im Rahmen der Umweltüberwachung eine Vielzahl von Untersuchungsergebnissen und vor allem von Analyseergebnissen erarbeitet. Diese Ergebnisse sind häufig Grundlage für wasserwirtschaftliches, abfallwirtschaftliches, wasserrechtliches, abgaberechtliches oder immissionsschutzrechtliches Handeln z. B. bei:

  • Planung,
  • Beurteilung,
  • Stoffbewertung,
  • Risikobewertung,
  • Schadensbewertung bei Umweltdelikten,
  • Ursachenermittlung bei Umweltstrafsachen und deren Strafverfolgung,
  • Beweissicherung,
  • Sanierung bei Umweltverschmutzung
  • Überwachung von Abwassereinleitungen (amtliche Überwachung und Eigenüberwachung)
  • Erhebung der Abwasserabgabe usw.
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Teilweise ist dieses Handeln mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden und kann unter Umständen weit reichende Folgen für die Umwelt und für die Gesundheit der Bevölkerung haben. Es kommt vor diesem Hintergrund wesentlich darauf an, dass die zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse stets zuverlässig, richtig, präzise, reproduzierbar, fehlerfrei, vollständig, zeitnah und sachgerecht ermittelt werden und auch im Klageverfahren vor Gericht standhalten. Um dies sicherzustellen, wird an allen Standorten des umweltanalytischen Labors des LANUV ein erheblicher Aufwand für die analytische Qualitätssicherung getrieben, der in der Regel bis zu einem Drittel der gesamten Laborkapazität ausmacht. Im umweltanalytischen Labor des LANUV wurde eigens zu diesem Zweck ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) unter Beachtung der Anforderungen der DIN EN/IEC 17025:2005 etabliert, das die Darstellung der organisatorischen Strukturen sowie Regelungen zur Praxis der Qualitätssicherung umfasst.

Qualitätssicherungshandbuch (QSH)

Hauptbestandteil dieses Qualitätsmanagementsystems ist das Qualitätssicherungshandbuch (QSH), in dem sämtliche Regelungen zu Qualitätssicherung dokumentiert sind und dort auch gepflegt und auf Stand gehalten werden. Auch die Regelungen für diese Pflege und Weiterentwicklung sowie zu Aufbau und Struktur sowie zur Verfügbarkeit des Handbuches sind dort niedergelegt. Im QSH wird nach außen und nach innen deutlich, dass die analytische Qualitätssicherung bei der Probenahme beginnt und mit der Dokumentation und Beurteilung der Messergebnisse endet. Das QSH stellt klar, dass die Untersuchungsstelle und ihr Personal frei sind von jeglichen kommerziellen, finanzielle und anderen Einflüssen, die ihr fachliches Urteil beeinflussen könnten. Tätigkeiten, die die Unabhängigkeit der Beurteilung und die Integrität der Untersuchungsstelle in Frage stellen könnten, dürfen prinzipiell nicht ausgeübt werden. Dokumentiert wird ebenfalls, dass

  • die Untersuchungsstelle über die nötige personelle und apparative Ausstattung verfügt sowie über die erforderliche Infrastruktur für den Laborbetrieb,
  • alle Einrichtungen ordnungsgemäß gewartet werden,
  • genaue Bedienungs- und Wartungsanleitungen an den Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen,
  • alle durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten in Wartungsbüchern dokumentiert werden.

Zum QM-System gehören ebenfalls die Durchführung von Mehrfachbestimmungen (zum Beispiel Doppelbestimmungen), zur Absicherung der Ergebnisse, das Analysieren mit unterschiedlichen vergleichbaren Verfahren, das Führen und Aufbewahren von Kontrollkarten zur Prüfung von Präzision und Richtigkeit der Analyseergebnisse, das Aufbewahren der im Verlauf einer Analyse häufig von den Messgeräten selbst erzeugten schriftlichen Aufzeichnungen (zum Beispiel Ausdrucke, Spektren) aber auch handschriftliche Notizen. Festlegungen zur Herstellung, Stabilisierung und Aufbewahrung von Rückstellproben, die in Zweifelsfällen die Nachbestimmung fraglicher Parameter gestatten, sind ebenfalls Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Schließlich gehören die Regelungen für die Freigabe der Analyseergebnisse durch die Laborleitung sowie die damit verbundene Plausibilitätskontrolle dazu, also etwa die Prüfung, ob die Einzelergebnisse innerhalb einer Analyse in einem schlüssigen Verhältnis zu einander stehen oder es wird ein Vergleich der aktuellen mit früheren, an gleicher Stelle entnommenen und analysierten Proben angestellt.

Ringtests

Neben diesen internen sind externe Qualitätssicherungsmaßnahmen Bestandteil des Systems. Zu den externen Maßnahmen gehören regelmäßig veranstaltete Ringtests, an denen das umweltanalytische Labor des LANUV mit seinen fünf Laborstandorten und andere Untersuchungsstellen teilnehmen. Diese Ringtests werden in Nordrhein-Westfalen teils landesintern veranstaltet aber auch von externen Veranstaltern außerhalb Nordrhein-Westfalens durchgeführt. Bestandene Ringstests werden als Bestätigung der guten Qualität der Laborarbeit im Hinblick auf die erfolgreich getesteten Parameter gewertet. In nicht bestandenen Ringtests werden diejenigen Parameter identifiziert, deren Analyseergebnisse nicht den erwarteten Werten entsprochen haben. Die betroffene Untersuchungsstelle wird für diese Parameter die Ursache für die Abweichungen ermitteln. Gegebenenfalls sind die Verfahrensabläufe des verwendeten Prüfverfahrens zu verbessern.

Bedeutung

Neben der eingangs genannten Bedeutung dient das im Umweltlabor etablierte Qualitätsmanagementsystem der Vergleichbarkeit von Untersuchungsergebnissen aber auch der Vergleichbarkeit der Qualität der Daten an allen Laborstandorten und der gegenseitigen Anerkennung der Daten. Das Qualitätsmanagementsystem liefert zudem eine wichtige Erkenntnisquelle wenn teilweise noch nach Jahren nachvollzogen werden muss, ob einzelne Prüfergebnisse korrekt und vorschriftsgemäß zustande gekommen sind.

      LANUV NRW 2010

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