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Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht in § 18 vor, dass die zuständige Behörde verlangen kann, dass Untersuchungen, Sanierungsuntersuchungen oder Sanierungspläne von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durchgeführt bzw. erstellt werden. § 18 BBodSchG bestimmt, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die notwendige gerätetechnische Ausstattung verfügen müssen.

Einzelheiten

  • der an Sachverständige und Untersuchungsstellen zu stellenden Anforderungen,
  • über Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben,
  • der Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und
  • der Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen

können die Bundesländer regeln.

Nordrhein-Westfalen hat von dieser Ermächtigung durch das Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundesbodenschutzgesetzes in NRW Gebrauch gemacht und das Landes-Bodenschutzgesetz (LBodSchG NW) erlassen. Auf Grundlage von § 17 LBodSchG ist im Juni 2002 die "Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten" in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Anforderungen, Durchführung und Bekanntgabe im Rahmen der Zulassung und Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen.
Vom LANUV NRW, der IHK Köln, der IHK Essen, der Ingenieurkammer Bau NRW und der Landwirtschaftskammer Rheinland wurde ein Merkblatt veröffentlicht, das Hinweise in Bezug auf Besonderheiten des Verfahrens der öffentlichen Bestellung und Vereidigung im Bereich Bodenschutz und Altlasten gibt.

Ein aktuelles Verzeichnis der in Nordrhein-Westfalen zugelassenen und anerkannten Sachverständigen und Untersuchungsstellen kann hier eingesehen werden.
Eine Gesamtübersicht der in Bundesländern notfizierten Untersuchungsstellen und zugelassenen bzw. anerkannten Sachverständigen enthält das "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige ReSyMeSa".

Formulare zum Zulassungsverfahren von Untersuchungsstellen sind zum Download hier zur Verfügung gestellt.

      LANUV NRW 2007

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