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Gesetze, Regelwerke und mehr

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Der Umgang mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wird bundeseinheitlich durch das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten" (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)" vom 17. März 1998 und durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 rechtlich geregelt.

In Nordrhein-Westfalen gilt ergänzend zu diesen bundeseinheitlichen Regelungen das Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG NW)" vom 9. Mai 2000.

      LANUV NRW 2007

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