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Verzeichnis der zugelassenen Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten
Eine Zulassung kann für einen oder mehrere Untersuchungsbereiche mit umfangreichen Untersuchungsaufgaben und -parametern erteilt werden. Diese gliedern sich nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten in:
- Untersuchungsbereich P1: Feststoffprobenahme
- Untersuchungsbereich P2: Bodenkundlich geprägte Probenahme
- Untersuchungsbereich P3: Probenahme von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
- Untersuchungsbereich P4: Probenahme von Bodenluft und Deponiegas
- Untersuchungsbereich 1: Feststoffe: Anorganische Parameter
- Untersuchungsbereich 2: Feststoffe: Organische Parameter
- Untersuchungsbereich 3: Feststoffe: Dioxine und Furane
- Untersuchungsbereich 4: Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser
- Untersuchungsbereich 5: Bodenluft, Deponiegas
Das aktuelleVerzeichnis der in NRW zugelassenen Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Die Auflistung ist sortiert nach den Ortsnamen des Firmensitzes. Bei gemeinsamer Zulassung von mehreren Standorten nach dem Firmensitz des Hauptstandortes.
Eine Suche nach notifizierten Untersuchungsstellen der anderen Bundesländer ist im Recherche System
Messstellen und Sachverständige -
ReSyMeSa - möglich.
Wichtiger Hinweis: Die Untersuchungsbereiche, die in ReSyMeSa
abgebildet sind, unterscheiden sich von den in Nordrhein-Westfalen vorgegebenen. Die
nordrhein-westfälischen Untersuchungsbereiche sind, zur Vergleichbarkeit in ReSyMeSa, in die dort
gebräuchlichen Untersuchungsbereiche, übersetzt worden.
LANUV NRW 2007


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