Schnellnavigation
Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen
Link zur Startseite des LANUV NRW
Suche
Sie sind hier:
Startseite LANUV  >  Luft  >  Emissionen  >  Überwachung  >  Neue Regelungen
Textanfang.

Neue Regelungen bei der Emissionsüberwachung

Das Landesumweltamt NRW führte am 3. März 2005 eine Informationsveranstaltung zu den neuen Regelungen im Bereich der Emissionsüberwachung im B E W Essen durch.

Mit der Novellierung der 13. und 17. BImSchV und der T A Luft sind auch die Vorschriften zur Überwachung der Emissionen diesen neuen Regelungen angepasst worden. Weiterhin ersetzt die DIN E N 14181 die VDI-Richtlinie 3950 bei der Kalibrierung der kontinuierlichen Messeinrichtungen.

Um diese neuen Regelungen den Vollzugsbehörden näher zu bringen, wurde auf der 108. Sitzung des LAI vereinbart, eine Schulung für die betroffenen Länderbehörden durchzuführen. Hierbei sollten einige Ländesämter das UBA unterstützten. Eine von insgesamt vier Informationsveranstaltungen wurde vom Landesumweltamt NRW durchgeführt. Die weiteren Veranstaltungen gab es im Bayerischen Landesamt für Umweltschutz in Augsburg, im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle und im Leibnizhaus in Hannover. Zu folgenden Themen wurden von den jeweiligen Referenten Vorträge gehalten:

Die Vorträge der Veranstaltung und weitere Information werden als PDF-Dokumente zum Download oder zur Einsicht angeboten. Gedruckte Versionen wurden aus Kostengründen nicht erstellt.

      LANUV NRW 2007

Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen