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Schmallenberg-Virus (SBV)

grasendes Schaf

Seit September 2011 wurde aus 30 – 40 Rinder haltenden Betrieben in NRW mitgeteilt, dass Milchkühe erhebliche Leistungseinbrüche haben, über eine Woche fieberhaft erkranken, und dass es zu diesen Erkrankungen keine Diagnose gab. Das FLI hat im November 2011 als möglichen Verursacher der Erkrankung ein Orthobunya-Virus isoliert, das aufgrund der Probenherkunft vorläufig als Schmallenberg-Virus bezeichnet wird. Diese Viren werden hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen und stellen kein Risiko für den Menschen dar. Bei trächtigen Rindern, Schafen und Ziegen werden nach einer solchen Virus-Infektion meistens Fehlbildungen des Nachwuchses und Totgeburten beobachtet.

Alle Veterinärämter der 54 Kreise und Kreisfreien Städte in NRW wurden aufgefordert, Feststellungen und Verdachtsfälle auf das Schmallenberg-Virus an die Tierseuchen-Datenbank (TSN-Projekt) zu melden. Die Ergebnisse werden auf dieser Seite kontinuierlich veröffentlicht.

Um u.a. den Verlauf der Ausbreitung zu dokumentieren, soll bundesweit eine Meldepflicht für die Schmallenberg-Virus-Infektion eingeführt werden.

Ein Informationsaustausch zwischen dem Land NRW, dessen Kommunen und dem Tiergesundheitsdienst NRW sowie dem LAVES aus Niedersachsen, dem Tiergesundheitsdienst Niedersachsen, dem FLI (über MKULNV) und den Verbänden der Tierhalter wird dazu beitragen, wichtige Erkenntnisse zur Diagnose zu erlangen und Maßnahmen zur Verbesserung der Erkenntnislage sowie zur Bekämpfung abzustimmen.

Im Falle eines Verdachts auf SBV

Der Tierhalter meldet Erkrankungen seiner Tiere beim Veterinäramt. Zur Abklärung werden missgebildete Feten (keine Blutproben!) zum zuständigen Untersuchungsamt gebracht. Bei Verdacht auf SBV sind alle Untersuchungsämter in NRW in der Lage das Virus nachzuweisen. Die Untersuchung findet im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung statt und ist daher für den Tierhalter nicht kostenpflichtig. Ein Betrieb, in dem das Virus einmal nachgewiesen wurde, gilt als infiziert und wird nicht erneut untersucht.

Weitere Informationen

 

 

      LANUV NRW 2012

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