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Hundehaltung
Im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW ist das LANUV die zuständige Behörde für die
- Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen zur Abnahme von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen.
- zentrale Erfassung der nach dem LHundG NRW registrierten Hunde im Rahmen einer Landeshundedatenbank .
LANUV NRW 2009


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