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Hundehaltung

Im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW ist das LANUV die zuständige Behörde für die


  • Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen zur Abnahme von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen.
  • zentrale Erfassung der nach dem LHundG NRW registrierten Hunde im Rahmen einer Landeshundedatenbank .
      LANUV NRW 2009

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