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Aktuelles
Für Inspektionen und Genehmigungsanträge, die ab dem 01.10.2011 erfolgen bzw. eingehen, gelten die neuen bzw. geänderten Gebühren.
Gebühren für Kontrollen in der Marktüberwachung
Es gehört zu den Aufgaben des Landes, eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete in NRW zu fördern. Wir brauchen eine stabile und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, in der hohe Umwelt- und Produktionsstandards eingehalten werden. Die Marktüberwachung stärkt das Vertrauen der Verbraucher und die Sicherheit der Landwirte beim Bezug von Betriebsmitteln und der Vermarktung ihrer Produkte.
Zahlreiche Prüfungen und Genehmigungen erfolgen nicht nur bei den Produzenten, sondern auch bei Schlachtbetrieben, in der Düngemittel- und Saatgutbranche, im ökologischen Landbau oder beim Obst- und Gemüsehandel. Die Inspektorinnen und Inspektoren des LANUV beraten die Betriebe über Standards und Qualitätsnormen und überprüfen deren Einhaltung.
Für diese Inspektionen und Genehmigungen wurden Tarifstellen im Allgemeinen Gebührentarif eingerichtet bzw. geändert. Mit den dadurch künftig erwarteten Gebühreneinnahmen wird eine deutliche Verstärkung der Marktüberwachung finanziert. Die Erhebung von Gebühren stärkt damit den Verbraucherschutz und den Wettbewerb in NRW.
Gebührenrahmen der Tarifstellen
Die Tarifstellen sehen in der Regel einen Gebührenrahmen vor. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand, der mit einer Inspektion bzw. der Erteilung einer Genehmigung verbunden ist. Der Gebührenrahmen für eine einzelne Inspektion von bis zu 11.000 Euro je Kontrolle wird jedoch nur annähernd und auch nur in ganz besonderen Fällen ausgeschöpft, wenn z. B. aufgrund von Beanstandungen umfangreiche Ermittlungen erforderlich sein sollten.
Stellen gegen Gebühren
Die Zahl der Kontrollen durch das LANUV hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Der Grund dafür war der Stellenabbau in der Landesverwaltung bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben. Das LANUV konnte der Erwartung sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen in staatlich überprüfte Märkte und Erzeugnisse immer weniger gerecht werden.
Mit der Verabschiedung des Haushalts 2011 hat sich das Land NRW daher entschieden, die Agrarmarktüberwachung des LANUV mit insgesamt 13 neuen Stellen zu verstärken. Diese Stellen sind allerdings nur zu finanzieren, wenn künftig für einen deutlich größeren Teil der Aufgaben als bisher Gebühren von den überwachten Unternehmen als Beitrag zu einem fairen Wettbewerb erhoben werden.
Kontrollhäufigkeit und Risikoanalyse
Für die jährliche Kostenbelastung der Unternehmen ist neben dem Umfang der einzelnen Prüfung vor allem die Häufigkeit pro Jahr von Bedeutung. Das Spektrum reicht von einer Inspektion in zehn Jahren bis zu acht Inspektionen in einem Jahr. Die Kontrollhäufigkeit wird durch Risikoanalysen bestimmt und knüpft damit an das Verursacherprinzip an. Betriebe, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe eine starke Marktposition haben, müssen häufiger kontrolliert werden und damit auch eine höhere Kostenlast tragen. Dies gilt auch für Betriebe, die durch Beanstandungen bei früheren Kontrollen aufgefallen sind. Betriebe hingegen, die völlig korrekt arbeiten, profitieren, indem die Kontrollfrequenz bei ihnen niedriger ist und sie daher auch Kosten senken können.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen versuchen, die höheren Kosten auf die Produktpreise im Ein- oder Verkauf umzulegen. Beispielsberechnungen für die Überprüfung der Schlachthöfe zeigen aber, dass die Gebühren im Durchschnitt über alle Schlachtbetriebe ca. 2 Cent je Schwein oder ca. 35 Cent je Rind betragen werden. Selbst wenn diese Kosten auf die Landwirte umgelegt würden, ist zu erwarten, dass dies durch eine dauerhaft präzise Schnittführung sowie korrekte Verwiegung und Klassifizierung der Schlachttiere für die Landwirte mehr als wettgemacht wird.
Die Überprüfung der Betriebe nach Risikokriterien und die Beteiligung der Wirtschaft über Gebühren sind wichtige Elemente eines wirksamen Verbraucherschutzes und eines funktionierenden Wettbewerbs durch die Agrarmarktüberwachung in NRW.
LANUV NRW 2011


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