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Förderprogramm Tierheime
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land die Tierschutzvereine in ihrer jahrelangen Arbeit und ermöglicht die verbesserte Unterbringung von Tierheimtieren nachhaltig. Viele Tierheime müssen dringend saniert werden. Grundlage des Förderprogramms ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen von Tierheimen.
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen
Achtung!
Bitte beachten Sie, dass entgegen Punkt 6.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen der Antrag auf Auszahlung bis zum 01.12.2011 der Bewilligungsbehörde vorliegen muß. Aus formalen Gründen war eine Änderung der Richtlinie leider nicht mehr möglich.
Gefördert werden Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten sowie Maßnahmen der Verbesserung der hygienischen und wirtschaftlichen Einrichtungen. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben für den Grunderwerb einschließlich der Nebenkosten und der Kapitalbeschaffungskosten.
Es handelt sich bei dieser Projektförderung um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt steht eine Fördersumme von 500.000,- € zur Verfügung, der Höchstbetrag je Antrag beträgt 40.000,- €.
Der Antrag ist dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) bis spätestens zum 12.09.2011 vorzulegen.

© Dr. M. Langewische
Fristen
- Antrag: 12.09.2011
- Antrag auf Auszahlung: 01.12.2011
LANUV NRW 2011


Natur
Umwelt
Verbraucherschutz
Agrarwirtschaft

