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Ressourceneffizienz-Beratung

Zweck der Förderung

Zweck der Förderung ist es, den ökonomischen und ökologischen Strukturwandel zu unterstützen, die Lebens- und Umweltqualität von NRW nachhaltig zu verbessern und den Standort NRW für die umwelt- und ressourceneffiziente Produktionstechnik auszubauen.

Ressourceneffizienzstrategien verbinden den Schutz der Umwelt mit langfristigen Ausgabensenkungen und Effizienzsteigerungen und sind ein strategischer Faktor für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte und Technologien. Sie sollen Eingang in unternehmerisches Handeln finden und Innovationsprozesse auslösen. Durch die Zuwendungen sollen die Empfänger veranlasst werden, den Blick auf eine ressourceneffiziente Wirtschaftsweise zu richten und Vorhaben oder Tätigkeiten in ihren Unternehmen umzusetzen, die andernfalls überhaupt nicht oder nur in beschränktem Umfang durchgeführt werden.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Beratungen, mit denen Ressourceneffizienzstrategien im Unternehmen implementiert werden. Diese sollen es den Unternehmen ermöglichen, die Umweltbelastung im Rahmen der Tätigkeit zu verringern und Potenziale zur Effizienzsteigerung zu realisieren.

Zuwendungsempfänger

Kleine und mittlere Unternehmen des privaten Rechts gemäß EU-Definition

Zuwendungsvoraussetzungen

Es muss sich bei den Beratungen um Dienstleistungen handeln, die nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung.

Art und Umfang der Zuwendungen

Zuwendungsart: Projektförderung

Zuwendungsfähige Ausgaben: Ausgaben für Beratungsdienstleistungen externer Berater

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

Höhe der Zuwendungen: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragsverfahren

Es ist ein Antrag unter Verwendung des entsprechenden Antragsmusters in 2-facher Ausfertigung einzureichen beim:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17
Leibnizstr.10
45659 Recklinghausen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewilligungsverfahren

Die bewilligende Stelle ist das LANUV. Es ist berechtigt weitere Stellen des Landes NRW sowie Dritte zur fachtechnischen Begutachtung hinzuzuziehen.

Die fachliche Begutachtung erfolgt durch die Effizienz-Agentur NRW (EFA).

Vor der Beratung wird ein Initialgespräch zwischen dem Fördermittelnehmer (Unternehmen), dem Berater und der EFA durchgeführt. Auf Basis dieses Gespräches wird von der EFA ein Fachvotum erstellt, in dem die Relevanz, die Methodik (Tools) und Schwerpunkte der Beratungsinhalte festgelegt werden.

Die Bewilligung der Förderung erfolgt nach Prüfung des Fachvotums, des Antrags und der dem Antrag beizufügenden Anlagen durch das LANUV. Muster der benötigten Anlagen können ebenfalls auf dieser Website heruntergeladen werden.

Die Beratung erfolgt erst nach Erhalt des positiven Förderbescheides. Projekte, die vor der Bewilligung begonnen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Vertrags mit dem Berater zu werten.

    Information für Zuwendungsempfänger
    Auch diese Dokumente müssen zusätzlich eingereicht werden:


  • Anlage 3: Kopien des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszugs. Bitte beachten: GmbH & Co. KG schicken bitte den Handelsregisterauszug A und den Handelsregisterauszug B
  • Anlage 4: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen und/oder Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Anlage 5: Bestätigung der Gesamtfinanzierung (nur vom Unternehmen)
  • Anlage 6: Monitoringbogen (www.boe.nrw.de – Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage beim LANUV, Ansprechpartnerin: Carola Pfretzschner 0211-1590-2431)

Durchführung der Beratung und Prüfung

Die Beratung wird nach den fachlichen Erfordernissen der EFA durchgeführt. Die Vorgehensweisen richten sich nach den aktuellen Leitlinien und Rahmenbedingungen der Tools der EFA. Die Anforderungen an die Beratung zwischen dem Unternehmen und dem Berater definiert der Beratervertrag. Im diesem sind alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgelegt.

Die EFA begleitet die Abwicklung der Beratung im Rahmen des Förderprojektes fachlich. Dies erfolgt u.a. mit mindestens zwei weiteren Vorortterminen beim Unternehmen, dem Zwischengespräch und dem Abschlussgespräch.

Nach der Beratung prüft die EFA den Sachbericht des Beraters auf Vollständigkeit und Plausibilität. Erst nach der Prüfung des Sachberichtes des Beraters wird die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgezahlt (Ausgabenerstattungsprinzip).

      LANUV NRW 2012

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