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Aktuelles
Ab sofort können leider keine Anträge mehr auf Förderung von Katzenkastration gestellt werden.
Förderprogramm Katzenkastration
Im Interesse der Verringerung einer sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.
Die Förderung soll einmalig in 2011 – Förderzeitraum ab Verabschiedung des Haushaltes bis zum 31.12.2011 – erfolgen und einen Festbetrag von 2.000 Euro pro Tierschutzverein nicht überschreiten.
Ab sofort können leider keine Anträge mehr auf Förderung von Katzenkastration gestellt werden.
Nachweise (auszufüllen nach Bewilligung bzw. Durchführung der Maßnahme):
- Verwendungsnachweis.
- Kostennachweis Identifikation.
- Bescheinigung über durchgeführte Kastrationen.
- Anforderung der Zuwendung.
- Bei der Durchführung der Fördermaßnahme (z.B. Bekanntmachungen, Dokumentationen, Veröffentlichungen oder Ähnlichem) ist in geeigneter Weise auf die finanzielle Förderung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) hinzuweisen: Logo des MKULNV.
Achtung: Wildkatze nicht mit verwilderter streunender Hauskatze verwechseln!

Wildkatze
© Peter Schütz
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"wildfarbene" Hauskatze, (genauer: Norwegische
Waldkatze, Black-mackerel-tabby/Schwarz-getigert)
© Dr. M.Langewische
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Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung "wilde Katzen" bezieht sich nur auf Hauskatzen, nicht aber auf die Wildkatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst an dieser Stelle auch die Rassekatzen.
Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist ein völlig anderes Tier als die ursprünglich aus dem vorderen Orient/Nordafrika stammende und erst vom Menschen in der Antike nach Europa eingeführte Hauskatze (F. s. libyca f. catus bzw. F. catus), die aller Wahrscheinlichkeit nach von der Ägyptischen Falbkatze (F. s. libyca) abstammt.
Die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (F. silvestris) ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz und gem. Anhang IV FFH-Richtlinie bundes- wie europaweit streng geschützt und darf n i c h t gefangen und erst recht n i c h t kastriert werden!
Die durch Lebensraumveränderung und ehemals starke Bejagung dezimierten Wildkatzenbestände befinden sich zur Zeit wieder im Aufbau. Die Erholung der Wildkatzenpopulationen in NRW würde durch Fang und versehentliche Kastration gebremst bzw. gefährdet werden. Überdies sind beim Einfangen von Katzen die jagdrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die Unterscheidung beider Katzenarten
Die Unterscheidung beider Katzenarten kann dort, wo Wildkatzen heute noch natürlicherweise in NRW vorkommen, also vornehmlich in der Eifel, im Sauer- und Siegerland sowie im Teutoburger Wald, schwierig sein. Denn es gibt nicht nur sog. „schildpattfarbene“ Hauskatzen (darunter versteht man z.B. Agouti-Varianten in schwarz oder rot getigert oder gestromt, Non-agouti-Varianten in Schwarz mit und ohne Weiß-Farbanteil), sondern mitunter auch „wildfarbene“ (black-tabby) Farbschläge, die farblich der Wildkatze weitgehend entsprechen.
Bei der äußeren Unterscheidung ist die Färbung des hell/dunkel gebänderten Schwanzes noch das sicherste Merkmal:
- Bei der Wildkatze sind die schwarzen Ringe des buschigen Schwanzes breit, klar abgesetzt und geschlossen, das Schwanzende ist schwarz und oft stumpf.
- Bei ähnlich gezeichneten Hauskatzen sind die dunklen Ringe nicht geschlossen, in der Regel dünner und zahlreicher, das Schwanzende stets spitz.
Es wird daher dringend geraten, in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze auf die Kastration von wildfarbenen Katzen zu verzichten, wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist, und das Tier am Fundort wieder freizulassen.
Wildkatzen können potenziell in allen waldreichen Gebieten ganz Nordrhein-Westfalens auftreten. Die in der "Raster-Verbreitungskarte" markierten Felder bezeichnen zusätzlich (!) die Regionen in NRW, in denen Wildkatzen bisher so sicher nachgewiesen wurden, dass hier mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit heute mit Wildkatzen zu rechen ist.
LANUV NRW 2011


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