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Aktuelles
Ziele der Absatzförderungsrichtlinie
Die Absatzförderungsrichtlinien bieten ein breites Bündel an Fördermaßnahmen, die ein gutes Marketing und effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen. Im Fokus aller Maßnahmen steht der Erhalt der regionalen Wirtschaftskraft und die Sicherung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur in den Regionen. Die Maßnahmen kommen vor allem der klein- und mittelständischen Land- und Ernährungswirtschaft zu Gute.
- Flyer zum Absatz von land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse - Informationen über Fördermöglichkeiten .
- Vortrag: Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse; Informationen über die Landesförderrichtlinie .
Anträge können gestellt werden von:
- Unternehmen (KMU), die die in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.Mai 2003 festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten.
- Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte
- Erzeugern, Erzeugerzusammenschlüssen, anerkannten Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz,
- Unternehmen der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
- Verbänden und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft,
- überregional tätige Vereinen die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern.
1. Vermarktungskonzeptionen
Ausgaben für die Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen setzen voraus, dass es sich um Qualitätsprodukte handelt, die im Rahmen der europäischen "Verordnung zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen" erzeugt werden. Bei Konzeptionen für Unternehmen der Be- und Verarbeitung sind in besonderer Form die Interessen der Erzeuger zu berücksichtigen.
2. Vorbereitung der Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen
Im Rahmen der europäischen "Verordnung zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen" können Lebensmittelhersteller ihr Produkt in ein europaweites Verzeichnis eintragen und schützen lassen. Damit nordrhein-westfälische Produzenten von der Möglichkeit eines EU-weiten Markenschutzes stärker Gebrauch machen, wird ein Zuschuss von bis zu 50 % für Vorbereitung der Beantragung und Anerkennung gewährt.
3. Durchführung von Messen und Ausstellungen
Soweit mindestens drei nordrhein-westfälische Unternehmen mit einem Gemeinschaftsstand an einer Messe oder Ausstellung teilnehmen, können Ausgaben z. B. für Standbau und Miete von Standtechnik bis hin zu Ausgaben für eine Dolmetscherin/Dolmetscher bei Teilnahme an einer Auslandsmesse bis zu 50 % bezuschusst werden.
4. Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Zur Unterstützung innovativer Strategien bei der Produktvermarktung werden sowohl die Durchführung als auch die Teilnahme an entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit bis zu 50 % gefördert.
5. Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse
In die verstärkten Absatzbemühungen sollen auch Verbraucherinnen und Verbraucher eingebunden und dem veränderten Verbraucherbewusstsein im Hinblick auf die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen Rechnung getragen werden. Die geförderten Aktivitäten umfassen Maßnahmen zur Gemeinschaftswerbung, wie z. B. Publikationen (u. a. Broschüren, Faltblätter, Kataloge, Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk) sowie Großflächen- oder Plakatwerbung, insbesondere um die Aufmerksamkeit für regionale Spezialitäten und eine ausgewogene Ernährung zu erhöhen, sowie Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation, wie z.B. Produktpräsentationen.
LANUV NRW 2012


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