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© panthermedia.net, Erwin Wodicka

Fleischwirtschaft

Eine konsequente Überwachung der Schlachtbetriebe durch das LANUV ist für landwirtschaftliche Betriebe wichtig, da die richtige Einteilung der Schlachttierkörper und die korrekte Gewichtsfeststellung direkte Konsequenzen auf den Preis für die Tiere haben. Vereidigte Sachverständige von privaten neutralen Klassifizierungsunternehmen sind mit  der objektiven und neutralen Bewertung der Tierkörper beauftrag. LANUV Inspektorinnen und Inspektoren gehen darüber hinaus jedem plausiblen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten nach und überwachen stichprobenartig alle Schlachtbetriebe.

Besonders häufige Beanstandungsgründe waren in den vergangenen Jahren immer wieder Mängel bei der Feststellung des Schlachtgewichtes der Tiere. Zu großzügige Abschnitte bei den Schlachttierkörpern vor der Gewichtsfeststellung reduzierten das festgestellte Schlachtgewicht und damit direkt die Erlöse der Landwirte.

Ein weiterer häufig auftretender Mangel ist bei der Einteilung der Schlachttierkörper in die gesetzlichen Handelsklassen festzustellen.

Projekt Schlachtdaten

In der Klassifizierung und Qualitätssicherung von Schlachtschweinen gehen der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW gemeinsam neue Wege.

Im Januar 2010 ist das neue Projekt zur Erfassung von Originaldaten aus der Verwiegung und Klassifizierung von Schlachtschweinen mit dem Unternehmen B. & C. Tönnies, Rheda-Wiedenbrück gestartet worden. Die Schlachtdaten werden hierbei unbeeinflusst von Dritten direkt aus den Eichbereichen der Waagen und den Klassifizierungsgeräten über eine sogenannte „black box“ in eine Datenbank beim LANUV eingespeist.

Neben dem LANUV, das für die Einhaltung der Bestimmungen des Fleischgesetzes in NRW verantwortlich ist, erhalten auch die Landwirte einen Zugang zu dieser Datenbank und haben somit einen unmittelbaren Zugriff auf die Ergebnisse aus Verwiegung und Klassifizierung.

Um bei diesem Projekt den Datenschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Erzeuger von Schlachtschweinen die erforderliche Angaben zum Betrieb mitteilen und sich die Zustimmung des Viehhändler/Genossenschaft einholen.

Hierzu ist die anliegende Datenschutzvereinbarung auszufüllen, vom Händler zu unterschreiben und an das

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV),
Leibnizstraße 10,
45659 Recklinghausen
oder per FAX an 02361 3055 9906

zu senden.

      LANUV NRW 2011

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