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Neues Düngemittelgesetz / Neue Düngemittelverordnung

Während des Jahreswechsels von 2008 auf 2009 sind neue Versionen des Düngemittelgesetzes und der Düngemittelverordnung in Kraft getreten. Hier soll ein Einblick auf Neuerungen und grundlegende Änderungen gegeben werden.

Da das Gesetz nicht - wie in seiner ursprünglichen Form vorgesehen - nur das Inverkehrbringen von Düngemitteln, sondern auch das Düngen regelt, erhält es künftig die Bezeichnung Düngegesetz [DüG] .

Die Novellierung des Gesetzes ermöglicht einen freien, flexiblen Markt und gewährt gleichzeitig einen ausreichenden Verbraucher- und Umweltschutz.

Bisher fehlende Ermächtigungen für die Anpassung von Anwendungsvorschriften an besondere regionale oder standortspezifische Gegebenheiten wurden ebenfalls ergänzt. Auch das Verfahren zur Zulassung neuer, innovativer Düngemittel ist mit dem neuen Düngegesetz verbessert bzw. beschleunigt worden.

Weitere Neuerungen:

  • Die Definition für Wirtschaftsdünger ist konkretisiert.
  • In der Definition zum Inverkehrbringen ist „gewerbsmäßig“ herausgenommen.
  • Die Anwendung ist nun auch per Gesetz auf die für den Verkehr zugelassenen Düngemittel beschränkt.
  • Das Bundesministerium wird ermächtigt, Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten beim Verbringen zu erlassen.
  • Das Bundesministerium kann durch Rechtsverordnung Befugnisse zum Erlass von Rechtsverordnungen auf Landesregierungen übertragen.

Um der Weiterentwicklung auf dem Düngemittelmarkt gerecht zu werden, erfolgte auch eine grundlegende Neuerarbeitung der

Die Neufassung der Düngemittelverordnung dient der Anpassung an die unmittelbar geltende EG-Düngemittelverordnung 2003/2003. Sie dient des Weiteren einer erweiterten Regelung und Dokumentation von nützlichen- oder schädlichen Nebenbestandteilen in Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Darüber hinaus wird der technischen- und wissenschaftlichen Entwicklung sowie neuen Anforderungen aus der Wirtschaft durch entsprechende Ausgestaltung und Ergänzung vieler Düngemitteltypen Rechnung getragen.

Die neue Düngemittelverordnung enthält neue Definitionen, um Unsicherheiten bei der begrifflichen Auslegung einzudämmen und die rechtssichere Abgrenzung und Handhabung der Verordnung zu gewährleisten. Die Kennzeichnungsvorgaben wurden im Interesse einer verbesserten Verbraucherinformation um weitere Hinweise zu den eingesetzten Stoffen und teilweise zu deren Herkunft sowie zur sachgerechten Anwendung ergänzt.

Umfassende redaktionelle Änderungen (Straffung und inhaltliche Neusortierung) sollen die Arbeit mit der Verordnung zukünftig erleichtern.

Weitere Neuerungen

  • Erweiterung der Anforderungen an organische Dünger um Mindestanforderungen an die Seuchen- und Photohygiene
  • Aufnahme von Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von EG-Düngemitteln
  • Kennzeichnungsschwellen und Grenzwerte sind in einer Anlage zusammengefasst.
  • Nebenbestandteile werden differenziert in Aufbereitungshilfsmittel, Anwendungshilfs-mittel und Fremdbestandteile
  • Abgabe der Zuständigkeit zur Überprüfung von Einsatzstoffen in Düngemitteln nach Bioabfallverordnung und Klärschlammverordnung
      LANUV NRW 2009

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