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Gärreste aus Biogasanlagen als Düngemittel

Mit der gesetzlichen Förderung der Biogasanlagen seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] und der 2004 folgenden Novellierung des EEGs bestehen günstige wirtschaftliche Bedingungen für Biogasanlagen. Das hat zu einem regelrechten Biogasboom und somit auch Anstieg von Biogas-Gärrückständen in Deutschland geführt. Die Düngemittelverordnung musste sich dieser wirtschaftlichen Neuerung anpassen. Mit der Novellierung der Düngemittelverordnung aus dem Jahr 2003 ist man dem starken Interesse zum Anbieten und Inverkehrbringen von Gärrückständen aus Biogasanlagen nachgekommen.

Die Gärrückstände dürfen nur dann als Düngemittel in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem in der DüMV gelisteten und dadurch zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen (§3 Abs.1  Nr. 1 & 2 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 DüG).

Gärrückstände können je nach Ihrer Zusammensetzung als Wirtschaftsdünger ( gemäß § 2 Nr. 2 DüG), organische oder organisch-mineralische Düngemittel (gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 DüMV) abgegeben und angewendet werden.

An diese drei genannten Düngemitteltypen werden verschiedene Anforderungen gestellt hinsichtlich

  • Ausgangsstoffe, .
  • Art der Herstellung, .
  • Mindestnährstoffgehalte (bezogen auf die Trockenmasse), .
  • Nährstoffformen und -löslichkeiten und .
  • Kennzeichnung. .

Gärrest als Wirtschaftsdünger

Sofern in der Biogasanlage ausschließlich Nebenerzeugnisse der landwirtschaftlichen Produktion vergoren werden, kann der Gärrest als Wirtschaftsdünger abgegeben und verwendet werden. Dies gilt z.B. für die Anlagen mit NaWaRo-Bonus.

Die Anforderungen an Wirtschaftsdünger sind nicht so hoch wie bei den organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, um der Landwirtschaft die Verwertungsmöglichkeit ihrer eigenen Nebenprodukte zu vereinfachen.Demnach sind Erleichterungen bei der Kennzeichnung von Wirtschaftsdüngern im Falle der eigenen Verwendung auf betriebs-eigenen Flächen bzw. bei Abgabe an landwirtschaftliche Betriebe in der ´Nachbarschaft`, bis zu einer Jahresmenge von 200 Tonnen Frischmasse, vorgesehen (§ 6 Abs. 9 DüMV). Es gilt hier jedoch auch, dass Wirtschaftsdünger unbedenklich für die Bodenfruchtbarkeit, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und für den Naturhaushalt sein müssen.

Gärrest als organischer/ organisch-mineralischer Dünger

Wenn der Gärrest ausschließlich aus Nebenerzeugnissen der landwirtschaftlichen Produktion zusammengesetzt ist und zudem die strengeren Anforderungen an ein organisches Düngemittel erfüllt, kann er auch als solches abgegeben und verwendet werden.

Werden betriebsfremde Stoffe (z.B. Fette, Marktabfälle, Ernterückstände, Rückstände der Nahrungsmittelindustrie) zur erhöhten Energiegewinnung in Biogasanlagen eingesetzt, handelt es sich um Kofermentationsanlagen. Wenn der Gärrest als Düngemittel abgegeben und verwendet werden soll, dürfen hier nur Kofermente eingesetzt werden,die nach § 2
Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. 1 BioAbfV von den Abfallbehörden (Kreise) zur landwirtschaftlichen Verwertung/ Verwendung genehmigt wurden. Dieser Zuständigkeit, zur Überwachung von Kofermenten in Biogasanlagen, sind die Düngemittelverkehrkontrollstellen mit der neuen Verordnung  (§ 9 Abs. 3 DüMV) von entbunden worden.

Bioabfälle unterliegen demnach der Bioabfallverordnung, Klärschlämme der Klärschlammverordnung. Das bedeutet z.B., dass die dort genannten Schadstoffgrenzwerte einzuhalten sind.

Kennzeichnungsvorgaben beim Abgeben von Gärresten

Entscheidend für die inhaltliche Form der Deklaration von Dünger aus Biogasrückständen ist die Art der Ausgangsstoffe. Im Folgenden werden Beispiele für die Deklaration von Gärresten als Wirtschaftsdünger oder als Organischer Dünger aufgezeigt.

 

      LANUV NRW 2009

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