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Formulare für die Zulassung von Stellen nach § 25 Landesabfallgesetz (LAbfG)
Eine Zulassung kann für bestimmte Untersuchungsparameter unter Angabe des Untersuchungsverfahrens erteilt werden. Die Zulassung erfolgt für die Teilbereiche:
- 1a - Allgemeine Untersuchungsparameter und -verfahren für Abfall.
- 1b - Sonderuntersuchungsparameter und -verfahren für Abfall zur energetischen Verwertung.
- 1c - Sonderuntersuchungsparameter und -verfahren für Abfall aus mechanisch-biologischer Restabfallbehandlung.
- 2 - Geotechnische Untersuchungsparameter und -verfahren für Abfall.
- 3 - Allgemeine Untersuchungsparameter und -verfahren für Sickerwasser.
- 4 - Allgemeine Untersuchungsparameter und -verfahren für Grund- und Oberflächenwasser.
- 5 - Biologische Untersuchungsparameter und -verfahren für Sickerwasser, Grund- und Oberflächenwasser.
- 6 - Untersuchungsparameter und -verfahren für Deponiegas und Bodenluft.
Vorzulegende Formulare für das Zulassungsverfahren
Sämtliche erforderlichen Antragsformulare sind als Word-Dokumente für die elektronische Bearbeitung hier verfügbar. Die Fragebögen sind nach dem Ausfüllen auszudrucken und rechtskräftig (Eigentümer, Geschäftsführer, Prokurist) unterzeichnet mit den geforderten und ggf. weiteren erläuternden Unterlagen an das LANUV zu senden. Es sind folgende Formulare von allen Untersuchungsstellen einzureichen:
und zusätzlich in Abhängigkeit von der Antragsgrundlage:
- Für Untersuchungsstellen, die eine Zulassung auf Grundlage einer gültigen und für den beantragten Untersuchungsbereich vollständigen und anwendbaren Akkreditierung nach Fachmodul (Abfall / Wasser / Boden-Altlasten) beantragen:
- Für Untersuchungsstellen, die eine Kompetenzfeststellung und Notifizierung durch das LANUV NRW beantragen:
LANUV NRW 2011


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