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Arbeitshilfe zur Ermittlung von Auslöseschwellen für Deponien gemäß § 9 Deponieverordnung
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW wurde durch die Bezirksregierungen und das LANUV ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Auslöseschwellen erarbeitet, das im Regelfall bei der Festlegung von Auslöseschwellen für Deponien zum Einsatz kommen soll. Das LANUV hat zur Erleichterung der Berechnung eine Arbeitshilfe als Excel-Datei entwickelt, die dieses Berechnungsverfahren für eine Vielzahl möglicher Inhaltsstoffe automatisiert umsetzt.
In Sonderfällen ist die Berechnungsmethode nicht geeignet und muss durch eine für den Einzelfall zu bestimmende Methodik ersetzt werden. Die Anwendung des Verfahrens und der Umfang der Parameter sind deshalb im Einzelfall von der zuständigen Genehmigungsbehörde festzulegen. Ein Grundlagenpapier zur Festlegung von Auslöseschwellen, das weitere Hinweise enthält, ist in Bearbeitung.
Download:
LANUV NRW 2008


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