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Aktuelles zum Thema Abfall

Auf dieser Seite möchten wir Sie auf aktuelle Berichte und Tätigkeiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW rund um das Thema Abfall hinweisen.

 

2012 – Januar
Vorkommen kritischer Rohstoffe in Elektroaltgeräten und Maßnahmen zur Optimierung des Recyclings

Für die vier Produktgruppen Notebooks, Smartphones, Flachbildschirme und LED-Lampen wurde in einem detaillierten Fachbericht dargestellt, welche Mengen an kritischen Rohstoffen in Deutschland in diesen Geräten enthalten sind und wie die aktuelle Situation beim Recycling aussieht. Im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat das Öko-Institut ermittelt, dass bspw. in den 2010 in Deutschland verkauften Notebooks rund 460 Tonnen Kobalt (in Lithiumionen-Akkus), 15 Tonnen Neodym und 2 Tonnen Praseodym (beide in Permanentmagneten der Festplatten, optischen Laufwerke und Lautsprecher) sowie 12 Tonnen Tantal (in Kondensatoren) vorhanden sind. Die Nachfrage für diese begrenzt vorkommenden Rohstoffe wird zukünftig noch zunehmen. Umso wichtiger ist es, diese Rohstoffe zurückzugewinnen, wenn die Altgeräte als Abfälle anfallen.

Die Realität sieht diesbezüglich jedoch nicht gut aus, da bei weitem nicht alle Elektroaltgeräte in die dafür vorgesehenen Zerlegeanlagen gelangen und zudem beim jetzigen Stand der Recyclingtechnologie viele kritische Rohstoffe verloren gehen. Die Studie stellt die derzeit vorhandenen Recyclingtechnologien vor.

Folgende Maßnahmen werden als wichtig angesehen, um kritische Rohstoffe zukünftig besser aus Elektroaltgeräten zurückzugewinnen:

  • Die Erfassungsrate für Elektroaltgeräte muss erhöht werden. Dies kann über eine verbesserte Sammelinfrastruktur erfolgen oder über zielgerichtete Informations- und Rücknahmekampagnen erreicht werden.
  • Der illegale Export von Elektroaltgeräten muss wirksamer bekämpft werden.
  • Die gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung von Elektroaltgeräten berücksichtigen nicht, dass auch die Rückgewinnung von in geringen Mengen vorkommenden Rohstoffen wichtig sein kann. Diese Vorgaben müssen daher zukünftig so gestaltet werden, dass auch die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe zum Ziel der gesetzlichen Regelung wird.
  • Für viele kritische Rohstoffe gibt es noch keine geeigneten Recyclingtechnologien. Die Entwicklung neuer Recyclingtechnologien muss daher unterstützt werden.
  • Für einzelne Bauteile aus Elektroaltgeräten mit hohen Gehalten bestimmter kritischer Rohstoffe (bspw. Neodym, das in Permanentmagneten enthalten ist) könnte es lohnend sein, diese schon jetzt getrennt auszubauen und zwischenzulagern, bis geeignete Recyclingtechnologien vorhanden sind.
  • Schon bei der Produktion von Elektrogeräten muss darauf geachtet werden, dass kritische Rohstoffe nach Ende der Gebrauchsphase möglichst einfach zurückgewonnen werden können.

 

Der Fachbericht kann demnächst von der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Es wird auch eine Zusammenfassung in Deutsch und Englisch angeboten. Die Übersetzung des gesamten Berichtes in Englisch wird beim Öko-Institut erhältlich sein.


Ansprechpartner ist im Fachbereich 71 Herr Dr. Oberdörfer, Tel. (0211) 1590 – 2546

 

2011 - November
Fachgespräch „Abfallwirtschaftliche Informationssysteme 2011“

Am 17. November 2011 lud das LANUV NRW zu einem Fachgespäch zum Thema „Abfallwirtschaftliche Informationssysteme“ nach Essen ein. Das Ziel des Fachgesprächs war die Vorstellung neuer Entwicklungen bei den DV-Systemen der Abfallwirtschaft in NRW und der Austausch mit den zuständigen Behörden über deren möglichst effektive Nutzung für die Belange der Anlagen- und Stoffstromüberwachung.  Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops steht zum Downloadzur Verfügung.

Ansprechpartner ist im Fachbereich 71 Herr Koß, Tel. (0211) 1590 - 2527 

 

2011 - April
Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Die Bilanz der vom Ausland nach NRW importierten bzw. von NRW ins Ausland exportierten Abfälle des Jahres 2010 wurde vom LANUV zusammengestellt und vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die im April 2011 veröffentlichten Daten „Abfallimporte / -exporte“ stehen zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner im Fachbereich 71 ist Herr Langer, Tel.: 0211 / 1590 - 2557

 

2011 - Februar
Elektronisches Abfallnachweisverfahren – Elektronische Signatur

Am 31.01.2011 endete gem. §31 Abs.1 NachwV die Übergangsfrist für die Verwendung von nicht qualifizierten elektronischen Signaturen im Rahmen der Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen. Ab dem 01.02.2011 ist auch für Abfallerzeuger und Abfallbeförderer die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen ohne Ausnahme Pflicht.

Ansprechpartner ist im Fachbereich 71 Herr Koß, Tel. (0211) 1590 - 2527

 

2011
Wohin mit Stoffen und Abfällen aus Abbruch- und Renovierungsarbeiten?

Boden- und Bauschuttabfälle machen fast 80 % der gesamten Abfallmenge in Deutschland aus. Sie fallen vor allem bei Abbruch- und bei Renovierungsarbeiten an. Die anfallende Bausubstanz kann unbelastet und wiederverwendbar sein, sie kann aber auch sehr unterschiedlich belastet sein, z.B. mit Asbest oder Holzschutzmitteln.
Ein gut geplanter, gezielter Rückbau mindert nicht nur die Sonderabfallmenge und deren Entsorgungskosten, sondern leistet einen Beitrag zur Abfallvermeidung und nützt der Ressourcenschonung. Neben der Verwertung von sortenreinen und schadstofffreien Abfällen wie Ziegeln, Steinen, Beton, Glas, Metallen, Kunststoffen, etc. wird durch kontrollierten Rückbau möglich, komplette Bauteile wie Türen, Geländer, Treppen, Fenster, etc. zu gewinnen, um sie erneut baulich zu nutzen. 
Mit der vorliegenden Broschüre informiert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) darüber, welche Baustoffe wiederverwendet werden können und welche nicht und wie die Verwertung und richtige Entsorgung der Abfälle ablaufen muss. Das Infoblatt steht zur Bestellung im LANUV-Online-Shop oder zum Download zur Verfügung.

Einen Marktplatz für die sortenreinen und schadstofffreien Materialien stellt die Boden-, Bauschutt– und Bauteil-Börse des Landes NRW dar.

 

2011
Energiesparlampen (LANUV-Info 3)
Gut für die Umwelt, gut für den Geldbeutel

Jeder deutsche Haushalt erzeugt rund 165 kg CO2 pro Jahr für Beleuchtung. Eine der einfachsten Klimaschutzmaßnahmen ist der Tausch von Glühlampen gegen die wesentlich effizienteren Energiesparlampen.

Dieses Infoblatt erklärt, warum Energiesparlampen gut für die Umwelt und gut für den Geldbeutel sind. Es informiert darüber, wie die Lampen richtig entsorgt werden, denn sie gehören nicht in den Hausmüll. Das Infoblatt steht zur Bestellung im LANUV-Online-Shop oder zum Download zur Verfügung.

 

2010 - April
Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das LANUV vertritt offiziell das Land NRW in der Länderarbeitsgemeinschaft GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme der Länder) und war federführend an der Einführung des Elektronischen Nachweisverfahren beteiligt.

Um den Anforderungen der Nachweisverordnung an die Überwachung von gefährlichen Abfällen gerecht zu werden, wird bisher ein für Unternehmen und Behörden sehr aufwendiges papiergebundenes Verfahren zur Vorab- und Verbleibskontrolle angewendet. Hierzu müssen von ca. 250.000 Unternehmen jährlich bis zu 10.000 Entsorgungsnachweise, 3 Mio. Begleitscheine und 14 Mio. Übernahmescheine in Papierform erstellt und bearbeitet werden. Dieses Verfahren hat sich zwar grundsätzlich bewährt, ist aber für alle Beteiligten sehr aufwendig.
Mit der Umstellung vom papierbasierten auf das elektronische Abfall-Nachweisverfahren (eANV) zum 1.4.2010 wird dem oben genannten Umstand Rechnung getragen, so dass dieses zukünftig in elektronischer Form abgewickelt werden kann. Der elektronische Verfahrensablauf wurde analog dem bekannten papierbasierten Verfahren aus bewährten Gründen beibehalten.
Kernstück des eANV ist die gemeinsame „Zentrale Koordinierungsstelle“ Abfall der BundesLänder (ZKS-Abfall), die als zentrale Datendrehscheibe für die Kommunikation aller am Nachweisverfahren Beteiligten fungiert. Dabei handelt es sich um eine reine DV-technische Einrichtung (Zentraler Server) und nicht um eine Behörde. Alle elektronischen Dokumente basieren auf einer standardisierten Schnittstelle, die als XML strukturierte Beschreibungssprache durch die Verordnung verbindlich eingeführt worden ist. Sie sichert eine programm- und hardwareunabhängige Kommunikation.
Die ZKS-Abfall koordiniert und steuert alle verfahrensbedingten Vorgänge der Nachweisverordnung von der Anfangs notwendigen Registrierung der Nachweisbeteiligten über die Generierung der Formulare inklusive Nummernvergabe, der digitalen Signatur durch die Nachweispflichtigen, bis hin zur sicheren Übertragung an die Behörde, um dort die Bearbeitung durchführen zu können. Zentrales Element der Kommunikation sind die elektronischen Postfächer, die sog. virtuellen Postfächer. Jeder Beteiligte richtet ein solches Postfach ein, um den Nachrichtenverkehr abzuwickeln. Weiterhin hält die ZKS-Abfall zentrale Prüfeinrichtungen vor, in denen die Einhaltung der Formate, die Verhinderung von Virenübertragung und die Zertifikatsgültigkeit der Signaturen geprüft werden.
Eine Besonderheit stellt die mehrpolige Unterschriftenverpflichtung der elektronischen Dokumente als qualifizierte Signatur durch mindestens drei Beteiligte (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) dar. Hier wird den Beteiligten der ihnen zugehörige Dokumententeil als Schicht zur Unterschrift zur Verfügung gestellt. Die hierbei angewandete sog. Layertechnik ermöglicht einerseits, dass jeder Unterschriftpflichtige seinen partiellen Teil signieren kann und andererseits der Vorgang als gesamtes Dokument erhalten bleibt. Ab 1.2.2011 gilt für alle Nachweispflichtige  die qualifizierte elektronische Signatur als Pflicht. Die qualifizierte Signatur stellt zwischen Empfänger und  Absender die Unverfälschbarkeit der Nachricht sicher.
Zusammenfassend werden mit dem elektronischen Nachweisverfahren und der ZKS als Datendrehscheibe folgende Ziele verfolgt:

  • Entlastung der Unternehmen
  • Entlastung der Behörden
  • Bürokratieabbau
  • Verfahrensvereinfachung
  • Bessere Datenverfügbarkeit
  • Effizientere Überwachung

Weiterführende links:

Ansprechpartner ist im Fachbereich 71 Herr Koß, Tel. (0211) 1590 - 2527

 

2010
Entsorgung alter Kühlgeräte (LANUV-Info 17)
Klimaschutz beginnt zu Hause

In alten Kühl- und Gefriergeräten, die vor dem 1.1.1995 produziert wurden, sind als Kühlmittel und zur Aufschäumung der Wärmedämmung noch stark klima- und ozonschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) eingesetzt worden. Diese FCKW sind sehr schädlich für die Umwelt, wenn sie unkontrolliert freigesetzt werden, z.B. durch Beschädigungen wie Abknicken oder Abreißen am Kühlkreislauf. Die eingesetzten FCKW werden deshalb im Rahmen einer spezialisierten Geräteentsorgung fachgerecht aus den Altgeräten entnommen, unschädlich gemacht und so dem Umweltkreislauf entzogen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Altgeräte bis dahin unbeschädigt bleiben.
Das vorliegende Infoblatt liefert Hintergrundinformationen zum Thema und gibt praktische Tipps zum richtigen Umgang mit alten Kühlgeräten. In der Druckfassung des Flyers ist das Stop-Schild auf der Rückseite als Aufkleber angebracht, den Sie auf einem zu entsorgenden Kühlschrank anbringen können. Das Infoblatt steht zur Bestellung im LANUV-Online-Shop oder zum Download zur Verfügung.

 

2009 - Juni
Informations - Portal - Abfallbewertung ( kurz IP@ )
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) und die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg haben im Rahmen eines Kooperationsvorhabens das Informationsportal Abfallbewertung IP@ aufgebaut. Mittlerweile ist IP@ ein bundesweites Projekt, an dem sich Fachbehörden mehrerer Bundesländer sowie des Bundes beteiligen. Primäres Ziel von IP@ ist die Unterstützung der Vollzugsbehörden bei der Bewertung von Abfällen. Selbstverständlich stehen die Informationen jedoch auch Akteuren der privaten Abfallwirtschaft sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Ein wichtiger Bestandteil des Informationsportals sind Abfallsteckbriefe, die zu
einzelnen Abfallarten folgende Informationen liefern:

  • Zuordnung des Abfalls gemäß der Abfallverzeichnisverordnung
  • Herkunft und charakteristische Zusammensetzung des Abfalls
  • Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften des Abfalls
  • Abfallsammlung und -entsorgung
  • Rechtliche Regelungen

Derzeit gibt es 36 Steckbriefe und weitere werden folgen, damit zukünftig für alle relevanten Abfallarten entsprechende Steckbriefe vorliegen. Das Informationsportal IP@ soll Schritt für Schritt um weitere Vollzugshilfen und Informationen für die Abfalleinstufung erweitert werden. Über eingebaute Links haben Sie auch zurzeit bereits Zugang zu weiterführenden Informationen. Das Informationsportal Abfallbewertung IP@ ist über folgende Internetadresse erreichbar:

Ansprechpartner ist im Fachbereich 71 Herr Dr.Oberdörfer, Tel. (0211) 1590 - 2546

 

2009
Quecksilber im Haushalt (LANUV-Info 11)
Vorkommen – Gefahren - Entsorgung

Quecksilber wird u.a. in gewöhnlichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs eingesetzt, die sich in jedem Haushalt wiederfinden. Wenn es austritt, z.B. durch Bruch, können giftige Quecksilberdämpfe entstehen.
Das Infoblatt informiert über das umwelt- und gesundheitsschädigende Schwermetall Quecksilber, über die Gegenstände, in denen Quecksilber vorkommt und gibt Tipps zur fachgerechten Entsorgung. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn Quecksilber austritt. Das Infoblatt steht zur Bestellung im LANUV-Online-Shop oder zum Download zur Verfügung.

 

2008/2009
Abfallbilanz Nordrhein-Westfalen für Siedlungsabfälle 2008/2009

Seit dem Jahr 1995 wird für Nordrhein-Westfalen jährlich eine Abfallbilanz für Siedlungsabfälle erstellt und veröffentlicht. Dies sind unter anderem Haus- und Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe wie Papier und Verpackungen. Die Abfallbilanzen geben einen Überblick über die Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und deren Entwicklung.
Die Rahmenbedingungen der Siedlungsabfallwirtschaft haben sich seit 1995 verändert, insbesondere durch das seit Mitte 2005 geltende Ablagerungsverbot für biologisch abbaubare Abfälle. Diese dürfen seither nur noch nach einer Vorbehandlung deponiert werden, die überwiegend in Hausmüllverbrennungsanlagen durchgeführt wird.
Die vorliegende Bilanz für die Jahre 2008 und 2009 enthält umfassende Informationen über Menge, Zusammensetzung und Entsorgungswege der Siedlungsabfälle und verschiedene abfallwirtschaftliche Kennzahlen für jede kreisfreie Stadt und jeden Kreis in Nordrhein-Westfalen. Einen Schwerpunkt der Bilanz bilden die getrennte Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen sowie von Wertstoffen, wie zum Beispiel Papier und Verpackungen, und die auf diesem Gebiet bisher erzielten Fortschritte. Die Abfallbilanz steht zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner ist im Fachbereich 71 Frau Speer, Tel. (0211) 1590 - 2510

 

      LANUV NRW 2012

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