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Abfall

Unsere heutige Industrie- und Konsumgesellschaft erzeugt Abfälle in großen Mengen. Unter Abfall versteht man bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Entsorgung insbesondere zum Schutz von Mensch und Umwelt geboten ist.

Nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden. Ist eine Abfallvermeidung nicht möglich, sind sie umweltverträglich zu entsorgen. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Typische Abfälle sind:

  • Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.
  • produktionsspezifische Abfälle (Industrieabfälle).
  • Sonderabfälle.
  • Bauabfälle.
  • Klärschlamm.

Zur Entsorgung dieser Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand 1.4.2007) 2572 Entsorgungsanlagen betrieben. Sie werden im Entsorgungsatlas NRW nach Anlagenarten differenziert beschrieben Wie die Siedlungsabfallbilanz ist auch der Entsorgungsatlas 2007 in die Informationsplattform Abfall (AIDA) integriert worden. Weitere umfangreiche abfallwirtschaftliche Recherchen sind in AIDA ebenfalls möglich.

Die Bezeichnung der Abfälle und die Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit werden durch die Abfallverzeichnisverordnung geregelt.

Die Zuordnung von Abfällen zu konkreten Entsorgungsanlagen hängt von den Stoffeigenschaften der Abfälle ab. Die Beurteilung der Stoffeigenschaften erfolgt im Rahmen der Abfallbewertung.

 

      LANUV NRW 2011

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